17.11.1967: Kurras-Prozess in Moabit

VS: S/w Abbildung von Generalstaatsanwalt Dehnicke, links, und Kripo-Chef Sangmeister, rechts im Flur stehend. Sangmeister hat eine Pfeife im Mund. RS: oben rechts handschriftlich: „67-11-17-3“, darunter ist ein Streifen Durchschlagpapier mit Klebestreifen befestigt: „17.11.1967 / Kurras-Prozess in Moabit. / Foto: Binder“, rechts darunter handschriftlich: „re. Kriopchef Sanmeister“, darunter mittig roter Stempel: „Copyright by / Ludwig Binder (…)“, jedoch durchgestrichen, links darüber blauer Stempel: „binder / Pressefoto Ludwig Binder (…)“ mit handschriftlichen Verbesserungen.

Kommentar

Am 03.11.1967 begann der Prozess wegen fahrlässiger Tötung des Studenten Benno Ohnesorg gegen Kriminalobermeister Karl-Heinz Kurras vor der 14. Großen Strafkammer in Berlin-Moabit. Den Vorsitz hatte Landgerichtsdirektor Friedrich Geus (insgesamt drei Richter und zwei Schöffen). Die Staatsanwaltschaft vertraten der erste Staatsanwalt Heinz Voigt und Generalstaatsanwalt Dr. Diether Dehnicke. Kurras wurde von Gerd-Joachim Roos verteidigt. Die Nebenkläger waren die Witwe Christa Ohnesorg, vertreten durch Horst Mahler, der Vater Ohnesorgs, vertreten durch Otto Schily und zwei Brüder Ohnesorgs, vertreten von Dr. Kohl (Vorname nicht bekannt). Nach sieben Verhandlungstagen wurde Kurras am 21.11.1967 freigesprochen. Es folgten zwei weitere Prozesse. In der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde im Oktober 1968 das Urteil wegen unzureichender Beweisaufnahme aufgehoben. 1969 begann ein neues Verfahren vor dem Landgericht Berlin. Die Verhandlung wurde jedoch vom Richter abgebrochen, weil sich Horst Mahler, der Anwalt von Ohnesorgs Mutter, weigerte in Robe zu erscheinen. Im Oktober 1970 begann vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Berlin ein neuer Prozess gegen Kurras, bei dem er erneut freigesprochen wurde. Besondere Brisanz erhielt der "Fall Kurras/Ohnesorg" 42 Jahre später als 2009 bekannt wurde, daß Kurras als IM "Otto Bohl" für das Ministerium für Staatssicherheit tätig gewesen war. (DM 17.02.2011) Es existiert kein Negativ!